7. Dez, 20:56

Nov 2014: EuGH bestätigt Energiepreisprotest!

Mittlerweile wehren sich die Energierebellen Neckar-Alb (E.R.N.A) seit 10 Jahren erfolgreich gegen die unbilligen Preiserhöhungen im Gas- und Strombereich. Bislang konnte der Forderung der Bürgerinitiative nach transparenter, nachvollziehbarer Offenlegung der Kalkulation von Seiten der FairEnergie nicht entsprochen werden. Stattdessen hat die FairEnergie versucht die Verweigerer einzuschüchtern und zu verklagen. Diese Verfahren liegen aber teilweise seit Jahren auf Eis in Erwartung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Jetzt hat der EuGH für alle Gas- und Stromkunden im Grundtarif eine sensationelle Entscheidung getroffen:

Im Jahr 2011 musste sich der Bundesgerichtshof mit 2 Klagen wegen solcher Preiserhöhungen befassen, eine Verweigerin hielt die Erhöhungen für unbillig laut §315 BGB, ein anderer zahlte nur unter Vorbehalt. Der BGH sah in diesen Klagen eine Grundsatzfrage und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof mit der Frage, ob mit den deutschen gesetzlichen Regelungen für Strom- und Gaspreiserhöhungen den europarechtlichen Anforderungen an Verbraucherschutz genüge getan ist. Drei Jahre brauchte der EuGH für eine Antwort. Sie lautet: Nein! Die dafür maßgeblichen EU- Richtlinien sind seit 2003 bekannt und hätten auch in Deutschland 2004 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das hat aber nicht stattgefunden - somit sind die Preisanpassungen nicht rechtens! Stattdessen gelten die EU-Richtlinien seither unmittelbar in Deutschland, so urteilt das Amtsgericht Lingen. Und der EuGH hat ausdrücklich festgestellt, dass sein Urteil auch rückwirkend gilt.
Seit Jahren zahlen die Gaspreisverweigerer nur die Preise auf Grundlage von 2004. Das Urteil des EuGH bestätigt die Sichtweise der Verweigerer - zudem kann jeder Energieverbraucher im Grundversorgungstarif die potentiell zu viel gezahlten Energiepreise (rd. 2000-3000€ je nach Verbrauch) zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof muss sich nun erneut mit den beiden Verfahren beschäftigen und entscheiden, welche Folgen das EuGH-Urteil für Deutschland hat. Aufgrund der klaren Rechtslage und des eindeutligen Urteilstextes hat der Bundesgerichtshof nur einen geringen Spielraum. Jedoch wird der BGH noch über Höhe und Voraussetzung von Rückerstattungsansprüchen und deren Verjährung ( 3 oder 10 Jahre) entscheiden müssen.

Jeder Verbraucher sollte sich nun rasch z.B. bei den Verbraucherzentralen, Bund der Energieverbraucher, oder gerne auch bei E.R.N.A. informieren.

Siehe auch
Finanztip vom 06. Nov. 2014
Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher
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